Allgemeine Mietbedingungen der Hase Leipzig GmbH + Co. KG (Vermieter) (Stand 07/2019)
Allgemeines
- Wesentlicher Bestandteil dieser Mietbedingungen sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters. Sie gelten mit Auftragserteilung als angenommen.
- Die Mietsachen sind Eigentum der Hase Leipzig GmbH + Co. KG.
Vertragsinhalt
- Unsere vorvertraglichen Mitteilungen, insbesondere Angebote, Beschreibungen, Kostenvoranschläge etc. sind, außer bei ausdrücklicher Vereinbarung, freibleibend. Für Inhalt und Umfang des Vertrages ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Vertragsabreden und mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.
- Der Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist nach Zugang der Auftragsbestätigung rechtswirksam, wenn gegen diese nicht innerhalb 7 Tagen schriftlich Widerspruch beim Auftragsnehmer eingegangen ist.
- Wir behalten uns vor, bei Auftragsausführung technische Änderungen vorzunehmen, soweit sie sich aus dem Fortschritt der technischen Entwicklung ergeben oder sich im Interesse der Leistungsfähigkeit als sachdienlich erwiesen hat. Außerdem behalten wir uns vor, vergleichbare Produkte anderer Hersteller oder Typen zu den von uns angebotenen Produkten zu liefern.
Mietzeitraum
- Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt.
- Für eine Verlängerung dieses Zeitraumes ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.
- Die Mietzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Mietgegenstand zur Abholung durch den Mieter bereitgestellt wird oder durch den Vermieter zugestellt wird.
- Gemietetes muss am letzten Tag des Mietvertrages im ordnungsgemäßen und sortenreinem Zustand wieder bei uns eingegangen sein.
- Bei Verlust oder Defekt berechnen wir einen Kostenbeitrag.
Mietpreise
- Der Mietpreis eines Artikels wird auf Grund der jüngsten Preisliste exkl. der gesetzlichen MwSt. Festgelegt und gilt für 5 Tage (Mieteinheit).
- Für jede angefangene Mieteinheit wird der volle Mietzins fällig.
- Die Mindestauftragsgröße beträgt EUR 50,00 netto, darunter wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,90 zzgl. MwSt. berechnet.
- Die von uns angegebenen Warenpreise verstehen sich ab unserem Lager ausschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, Verpackung und Montage, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ist eine uns bindende Preisabsprache zustande gekommen, können wir trotzdem die Preise berichtigen, wenn nachträglich die Lieferung oder Leistung durch neu hinzukommende öffentliche Abgaben, Nebengebühren, Frachten oder deren Erhöhung oder andere gesetzliche Maßnahmen oder eine Änderung der Kostenfaktoren wie Lohn- und Materialkosten, auf denen unsere Preise beruhen mittelbar oder unmittelbar betroffen und versteuert wird.
Stornierung / Abbestellung
- Tritt unser Auftraggeber 4 Wochen vor Lieferdatum vom Vertrag zurück (Stornierung / Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt, die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner, die bereits angefallenen Kosten sowie den entstandenen Schaden voll und den entgangenen Gewinn mit 25 % des vertraglichen Auftragswertes zu vergüten.
- Tritt unser Auftraggeber 14 Tage vor Lieferdatum vom Vertrag zurück (Stornierung / Abbestellung), ohne dass wir ihm einen Grund dazu gegeben haben, oder erklären wir den Rücktritt, die Kündigung des Vertrages aus Gründen, die vom Vertragspartner zu vertreten sind, so verpflichtet sich der Vertragspartner die bereits angefallenen Kosten sowie den entstandenen Schaden voll und den entgangenen Gewinn mit 50 % des vertraglichen Auftragswertes zu vergüten.
- Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Kosten und Gewinn nicht in dieser Höhe entstanden bzw. entgangen sind. Danach erfolgt die Berechnung nur in nachgewiesener Höhe. Unser Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Zu einer Anfechtung ist er nur berechtigt, wenn wir die Gegenforderung anerkannt haben oder diese rechtskräftig festgestellt worden ist.
Reinigung
- Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Gläser, Geschirr, Besteck, Geräte etc. werden nach der Rückgabe durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können.
- Bei übermäßiger und unüblicher Verschmutzung von Mietwaren usw. stellen wir die für die Reinigung entstandenen Lohnstunden, in angemessener Höhe in Rechnung. Entsprechendes gilt auch für den Fall der Verbindung und Vermischung hinsichtlich des Mieteigentumsrechtes, das dann gegebenenfalls auf uns übergeht. (§ 947, 948 BGB)
- Textilien (z. B. Tischtücher) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden.
Abholungs- und Lieferbedingungen, Lieferzeiten, Gefahrenübergang
- Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.
- Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Das Mietmaterial muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden.
- Bei Bestellungen zur Anlieferung wird die Lieferung so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden.
- Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z. B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen.
- Das Transportmaterial für die Mietwaren (Rollwagen, Paletten, Kisten etc.) verbleibt beim Mieter vor Ort. Sollte dies nicht möglich sein, wird ein individuelles Angebot für die Rückholung & Einlagerung erstellt.
- Wartezeiten oder nicht angekündigte Abweichungen von unseren Lieferbedingungen werden nachberechnet.
- Bei der Ablieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden.
- Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt ab vormittags 08:00 Uhr sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen (wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat).
- Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigungen entstehen.
- Das Mietobjekt wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin vereinbart ist.
- Angaben über Lieferfristen und –termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass wir sie ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet haben.
- Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch innerhalb eines Verzuges – die Lieferung oder die Leistung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden Umstände (z. B. Streik, Betriebs- oder Transportstörungen) gleich, die uns die Lieferung oder Leistung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, unseren Vorlieferanten oder einem derer Unterlieferanten eintreten. Irgendwelche Rechte, insbesondere Schadensansprüche, können in diesen Fällen nicht gegen uns geltend gemacht werden. Sofern ein Lieferant uns gegenüber von der Leistung frei wird, sind wir in gleicher Weise gegenüber dem Besteller von der Leistungspflicht befreit.
- Bei eigenem Verzug und von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind wir zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Auch bei grober Fahrlässigkeit ist unsere Haftung jedoch auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche auf Ersatz von Verzögerungsschäden (§ 286 BGB) sind auch bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Das Recht des Vertragspartners zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns angemessenen Nachfrist bleibt unberührt.
- Wir sind zu Teilleistungen berechtigt.
- Die Gefahr geht in vollem Umfang auf unseren Vertragspartner über, sobald die Ware unser Lager verlässt.
- Bei Lieferungen mit Montage und/oder Dienstleistung geht die Gefahr auf den Vertragspartner über, sobald dieser oder ein von Ihm beauftragter Vertreter die Ware entgegengenommen hat.
- Wenn unsere Lieferungen und Leistungen auf Wunsch des Vertragspartners oder aus von ihm zu vertretenden Gründen (Gläubigerverzug) verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Vertragspartner über. Die entsprechenden Kosten für Wartezeit und weitere erforderliche Reisen unserer Erfüllungsgehilfen hat der Vertragspartner zu tragen.
Zahlung des Mietpreises
- Der Gesamtbetrag wird durch den Mieter ohne Vorbehalt unmittelbar bei der Abnahme des Mietobjekts gezahlt. Unsere Rechnungen sind sofort netto Kasse fällig, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.
- Der Vermieter ist berechtigt Zwischenrechnungen zu stellen.
- Wird der Mietgegenstand erst nach der vereinbarten Mietzeit zurückgegeben, ist die tatsächliche Mietzeit (tatsächliche Anzahl von Mieteinheiten) zur Berechnung des Mietpreises ausschlaggebend.
- Für nachträglich zurückgegebene Mietartikel, die eine Gutschrift erforderlich machen, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 10,00, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Ist der Mieter mit der Bezahlung eines fälligen Betrages länger als 10 Tage im Verzug oder ging ein vom Mieter übergebener Scheck zu Protest, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand ohne Mahnung und Fristsetzung auf Kosten des Mieters zurückzuholen und darüber anderweitig zu verfügen. Die dem Vermieter zustehenden Ansprüche aus dieser Vereinbarung bleiben bestehen.
- Der Vermieter ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen, vor Beginn der Mietzeit eine Kaution bis zur Höhe des Neuwertes zu verlangen. Eine Verzinsung der Kaution erfolgt nicht. Die Kaution wird bei Rückgabe des Mietgegenstandes mit dem Rechnungsbetrag verrechnet.
Unterhalts- und Verwahrungspflicht des Mieters
Der Mieter ist verpflichtet
- den Mietgegenstand bestimmungs- und fachgerecht zu benutzen und vor Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen;
- für sach- und fachgerechte Wartung und Pflege des Mietgegenstandes zu sorgen;
- notwendige Instandsetzungsarbeiten, auch wenn sie durch höhere Gewalt verursacht worden sind, durch den Vermieter auf Kosten des Mieters vornehmen zu lassen.
Verletzung der Unterhaltspflicht
- Wird der Mietgegenstand in einem Zustand zurückgegeben, der ergibt, dass der Mieter seiner Unterhaltspflicht gemäß Absatz 9 nicht nachgekommen oder dass der Mietgegenstand bei Rückgabe durch anderweitige Einflüsse in einem nicht ordnungsgemäßen Zustand ist, so stellt der Vermieter den Umfang der Mängel und Beschädigungen fest und teilt diese dem Mieter mit. Die Kosten für die Arbeiten zur Behebung der Mängel und Beschädigungen bzw. der Endreinigung durch den Vermieter trägt der Mieter bis zur Höhe des Neuwertes. Ein eventueller Mietbruch wird nachberechnet.
Sonstige Pflichten des Mieters
- Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden. Es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.
- Der Mieter darf den Mietgegenstand weder verleihen noch weitervermieten noch Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder Rechte irgendeiner Art an dem Mietgegenstand einräumen.
- Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an einem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich unter Beifügung des Pfändungsprotokolls durch Einschreibebrief zu benachrichtigen. Auf die gleiche Weise ist der Dritte von der Unzulässigkeit seines Handelns in Kenntnis zu setzen.
- Dem Vermieter und dessen Beauftragten ist jederzeit Zutritt zu dem Mietobjekt zu gewähren.
- Verstößt der Mieter gegen die vorstehenden Bestimmungen, so ist er in jedem Fall verpflichtet, die Kosten für eine Wiedererlangung des Mietgegenstandes zu tragen und darüber hinaus im Falle der Unmöglichkeit der Rückgabe Schadenersatz in Höhe des Neupreises zu leisten. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzanspruches bleibt vorbehalten. Bei Nachweis eines geringeren Schadens durch den Mieter ist dieser von Ihm zu ersetzen.
Kündigung
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, wenn
- der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrechnung oder mit Zahlungsverpflichtungen aus einem anderen Rechtsgeschäft ganz oder teilweise länger als 10 Tage in Rückstand gerät;
- der Mieter seine Zahlungen einstellt, insbesondere über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder ein außergerichtliches Vergleichsverfahren anstrebt;
- sich aus den Umständen ergibt (z. B. Vollstreckungsmaßnahmen, Scheckproteste etc.), dass der Mieter den fälligen Verpflichtungen nicht nachkommen kann;
- der Mieter seine Vertragsverpflichtung verletzt, insbesondere den Mietgegenstand nicht ordnungsgemäß behandelt
Beschädigung, Verlust, Untergang der Mietgegenstände, Versicherung
- Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren.
- Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Unterschlagung, Zerstörung, Beschlagnahme, Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus.
- Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt.
- Tritt eines in a. und b. genannten Ereignisse ein, so ist der Mieter trotzdem verpflichtet, die vereinbarte Miete zu bezahlen und die sonstigen in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Mieter hat den Vermieter von dem schädigenden Ereignis unverzüglich schriftlich zu unterrichten.
- Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts, durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt.
- Verletzungsschäden, Betriebsschäden und / oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen.
- Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.
Datenschutz
- Wir sind berechtigt die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Auftraggeber im Sinne des Datenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
Verfügbarkeit
- Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die Sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördlichen Maßnahmen und Terrorismus.
- Wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.
- Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial.
Sonstige Bestimmungen
- Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen dieser Mietbedingungen bedürfen der Schriftform.
- Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Mieter nicht zu. Dies gilt im Geschäftsverkehr mit Nichtkaufleuten nicht, soweit der Gegenanspruch aus demselben Vertrag entstand. Eine Aufrechnung durch den Mieter ist nicht zulässig.
- Wir sind berechtigt, uns bei der Erfüllung unserer Verpflichtungen anderer zuverlässiger Unternehmen zu bedienen. Wir benötigen nicht die Zustimmung des Auftraggebers.
- Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietmaterial des Vermieters steht, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
- Abbildungen und Fotos in Katalogen, Broschüren und Mailings, sowie in Internetseiten und Multimedia-Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
- Falsch zurückgegebene Gegenstände werden vom Vermieter für 14 Tage aufbewahrt. Danach kann der Vermieter frei über diese verfügen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen ergebenden Streitigkeiten ist als Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Vermieters vereinbart.